Um solch einen Vorsorgeschutz machen zu können, muss man über eine gewisse Zeitperiode einer gesetzlichen Krankenkasse angehören oder einem bestimmten Personenkreis. Wenn nun die bestehende Versicherungspflicht für eine gesetzliche Krankenkasse zu Ende gehen sollte, wodurch man automatisch per Gesetz versichert war, dann hat man in der Regel den Anspruch einer Fortführung auf Basis einer freiwilligen Krankenversicherung. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dass der gleiche gesetzliche Krankenkassenschutz[...]
