Gepostet von admin am 21 - September - 2011

Wer vorzeitig aus dem Beruf aussteigen muss, kann kaum noch mit staatlichen Leistungen rechnen. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind. Alle anderen müssen sich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den Folgen von Unfällen und Invalidität schützen. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung kompliziert ist und sich die Tarife der Anbieter erheblich unterscheiden, sollten Kunden ihre Police jedoch sorgfältig prüfen.
Welche Leistungen genau in Ihrer Versicherung enthalten sind, hängt wesentlich vom individuellen Vertrag ab. Im Falle der Berufsunfähigkeit ist es zum Beispiel üblich, eine Kombi-Police abzuschließen. Neben der Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit ist hier eine zusätzliche Risikolebensversicherung inbegriffen. Dadurch sind auch die Angehörigen durch eine festgelegte Summe abgesichert, falls der Versicherungsnehmer versterben sollte. Wer keine Familie hat, kann auf diese Kombination jedoch verzichten.
Die reine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich optimal an ihre persönliche Lebenssituation anpassen. Wichtig: Im Vertrag sollte präzise festgeschrieben sein, ab wann Sie als berufsunfähig gelten und welche Gehaltseinbußen oder Berufswechsel als zumutbar gelten. Oftmals besteht eine Lücke in der Formulierung, die den Versicherungsnehmer später teuer zu stehen kommen kann. Sinnvoll ist daher eine verbindliche Regelung, welche Lebensstellung für Sie angemessen ist.
Bereits vor Vertragsabschluss vereinbaren Sie eine bestimmte Versicherungssumme, meist in Form einer monatlichen Rente. Aus Sicht von Experten sollte diese mindestens 75% Ihres gegenwärtigen Nettoeinkommens betragen. Ansonsten müssen Sie mit erheblichen Einbußen im Lebensstandard rechnen.
Achtung: Die Versicherung umfasst grundsätzlich keine gesundheitlichen Umstände, die Sie bei Vertragsabschluss hätten melden müssen. Hierzu zählen chronische Krankheiten, Rückenleiden, Herz-Kreislaufbeschwerden oder auch psychische Leiden, mit denen Sie bereits in Behandlung waren.

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