Es ist nicht so einfach, sich im Dschungel der Versicherungsbestimmungen zurechtzufinden. Erst recht nicht, wenn man sich als Student bisher nicht um derlei Fragen selbst kümmern musste. Aber eines Tages fängt der Ernst des Lebens auch in Sachen Krankenversicherung an. Dieser Tag ist vom Gesetzgeber exakt festgelegt worden. Nach dem 25. Geburtstag geht es los. Bis dahin ist es ganz einfach, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Nach dem Prinzip der Mitversicherung für Familienangehörige übernimmt die elterliche Versicherung auch für die studierenden Kinder die Krankenversicherung. Studenten sind also bis einschließlich dem 25. Lebensjahr bei den Eltern mit versichert, wenn diese gesetzlich versichert sind. Die Frist kann sich um die Monate des abgeleisteten Wehrdienstes oder Zivildienstes verlängern. Danach müssen sich aber alle selbst versichern.
Im Prinzip gibt es dann zwei Möglichkeiten: Man geht in eine Gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten haben in den gesetzlichen Kassen einen einheitlichen Tarif. Seit 1. Oktober 2008 beträgt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung 54,78 Euro. Hinzu kommt die monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro. Kinderlose Stundenten, die älter als 23 Jahre sind, zahlen monatlich 11,26 für die Pflegeversicherung. Voraussetzung hierfür ist das Studium an einer deutschen Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
Langzeitstudenten haben allerdings ein Problem. Nach dem 14. Fachsemester oder spätestens nach dem 30. Lebensjahr hört diese günstige Form der Krankenversicherung auf. Für eine Übergangszeit gibt es die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, hier sind die Tarife deutlich höher.
Alternativ kann man sich auch in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungsgesellschaften haben großes Interesse an diesen Kunden, denn sie hoffen natürlich, die Studierenden auch später als potente Leistungsträger weiterhin zu behalten. Der Vorteil für die Studierenden liegt in dem extrem niedrigen Eintrittsalter, das die Versicherungsbeiträge später deutlich reduziert. Bei den Privaten gilt nach wie vor das Prinzip: je jünger man eintritt, desto geringer der Tarif. Vermutlich muss man beim nicht nachlassenden Reformeifer der Regierungen in Sachen Gesundheitswesen dennoch darauf gefasst sein, dass sich hier eine Menge ändern kann. Im Zweifelsfalle wird das nicht zum Vorteil der Versicherten sein, aber diese Einsicht hilft nicht weiter, denn eine Krankenversicherung ist gesetzliche Pflicht.
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